Für weitere Fragen stehen wir Ihnen immer gern zur Verfügung.


Die Höhe der Pacht ist stets individuell. Der geografische Standort und die Leistung der Anlage in kWp bestimmen die Ertragskaraft für die Betriebsdauer der Anlage von mindestens 20 Jahren. Ein wesentlicher Faktor für die Höhe der Pacht sind auch die Höhe der Investitionskosten.

Sie erhalten eine hohe Sofortzahlung oder eine Machmiete für die festgelegte Laufzeit von mindestens 20 Jahren. Danach teilt die Mieterin im optionalen Verlängerungszeitraum des Mietvertrages die Erträge fair mit Ihnen.

Für Sie entstehen keine Kosten - Die Mieterin übernimmt alle anfallenden Kosten sowohl für die vertragliche Abwicklung, der Dachsanierung und für die Montage der Photovoltaikanlage. Darüber hinaus kümmert sie sich um alle Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten.

Ja. Mit Solarstrom kann der Bezugspreis für Strom auf Jahrzehnte hinaus unabhängig von Preisschwankungen auf dem Strommarkt gemacht werden. Bei Sonnenschein nutzt der Objekteigentümer den Strom der PV-Anlage. Scheint die Sonne einmal nicht, ist der Bezug über das öffentliche Stromnetz abgesichert. Absolute Versorgungssicherheit ist immer garantiert.

Die Dachfläche sollte mindestens 500 qm groß sein. Damit wir die Solaranlage auf Ihrem Dach installieren können, ist eine tragfähige Dacheindeckung notwendig. Unsere Projektentwickler schauen sich daher jedes Objekt vor Ort an und besprchen mit Ihnen ob die vorhandene Eindeckung geeignet ist oder ob eine Dachsanierung vorgenommen werden muss.

Moderne Solarmodule benötigen sehr wenig Dachlastreserve. Deswegen sind die meisten Dächer statisch für Solaranlagen geeignet. Wir lassen die Dächer auf eigene Kosten von einem unabhängigen Statiker prüfen und legen Ihnen das Gutachten vor. Sollten während einer Baumaßnahme vorher nicht erkennbare Schäden an der Dachträgerkonstruktion sichtbar werden, werden diese in Absprache mit dem Statiker behoben.

Die Mieterin schließt eine Haftpflichtversicherung und eine Sachversicherung für die PV-Anlage ab. Das bedeutet, dass der Objekteigentümer keine weiteren Versicherungen abschließen muss. Schäden am Dach (ausgelöst durch die PV-Anlage) sind durch die Haftpflichtversicherung gedeckt. Schäden, die an der PV-Anlage entstehen, sind durch die Sachversicherung des Dachmieters abgedeckt.

 Sollten also durch äußere Umstände, Schäden an der PV-Anlage entstehen oder durch diese an Ihrem Gebäude Schäden verursacht werden, dann sorgt die Mieterin für eine unkomplizierte und für Sie kostenlose Schadensregulierung.

Der Pachtzeitraum beträgt 20 Jahre. Nach Ablauf der Pacht besteht die Option einer Verlängerung.

Nach Ablauf der Pachtzeit von 20 Jahren wird gemeinsam entschieden, ob das Mietverhältnis verlängert werden soll. Dazu enthalten die Pachtverträge Optionen. Eine PV Anlage kann ohne Probleme 40 Jahre stabile Erträge liefern. Danach wird die PV-Anlage wieder entfernt, ohne das Dach zu beschädigen. Die Kosten hierfür übernimmt selbstverständlich die Mieterin. Es ist auch möglich, dass sich beide Parteien darauf verständigen, dass die noch funktionierende Photovoltaikanlage dem Objekteigentümer überlassen wird.

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert eine feste Einspeisevergütung über einen Zeitraum von 20 Jahren. Die Investition benötigt diesen Armortisationszeitraum damit sich der Vertrag für beide Seiten lohnt. Der Objekteigentümer erhält im Gegenzug dazu langfristig garantierte Mieteinnahmen oder ein neues Dach.

Ein rentabler Betrieb einer Photovoltaik-Anlage bedarf der vollen Laufzeit des Pachtvertrages. Eine erstrangige Dienstbarkeit im Grundbuch gewährleistet über die Laufzeit des Vertrages die Absicherung des Betriebes für den Anlagenbetreiber im Falle eines Verkaufs des Gebäudes oder sonstiger Eigentumswechsel.

Nichts. Das Recht, die PV-Anlage zu betreiben, wird über eine beschränkt-persönliche Betreiberdienstbarkeit im Grundbuch dinglich gesichert. Verkaufen Sie Ihr Grundstück, wird die Anlage weiter durch uns betrieben. Der Verkauf hat keinen Einfluss auf das Betriebsrecht. Im Gegenteil, mit hoher Wahrscheinlichkeit steigt der Wert des Grundstückes, da das Dach im Falle einer umfassenden Sanierung erheblich aufgewertet wurde.

step by step

Ablauf

1. schritt: überprüfung des standorts

Das Ergebnis dieser Überprüfung soll die Eignungsfeststellung der Dachfläche für die Montage von PV-Anlage sein.

2.schritt: vertragsabschluss

Ein Vertrag sollte bei der PV-Vermietung immer geschlossen werden. Dieser schützt beide Parteien

3. schritt: Netzanfrage

Der Mieter kümmern sich für Sie um die Netzanfrage an den Energieversorger.

4. schritt: Eintragung der Dienstbarkeit

Die Eintragung einer Dienstbarkeit ins Grundbuch ist zur Absicherung des Pächters erforderlich

5. schritt: Mietzahlung
Sobald eine Vorauszahlung vereinbart wurde, wird die Miete für die nächsten 20 Jahre ausgezahlt.
6. schritt: technische umsetzung
Es wird mit der Sanierung der Dachfläche bzw. Aufbau der PV-Anlage begonnen.

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